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    (24.10.2011)
    Die Mietkaution ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch häufig durch die individuellen Mietverträge zwischen Vermieter und Mieter vereinbart.
    von kuntz
  2. (24.10.2011)
    Nach § 550 b) BGB darf eine Mietkaution für Wohnraum die 3-fache Monatsmiete nicht übersteigen. Zugrunde zu legen ist die reine Nettomiete ohne evtl. zu leistende Nebenkostenvorauszahlungen.
    von kuntz
  3. (24.10.2011)
    Der Vermieter fordert vom Mieter zur Sicherung der vereinbarten Rückgabe des Mietgegenstandes eine Kaution. Der Mieter erhält seine Kaution vom Vermieter zurück, wenn der Mietgegenstand (im vereinbarten Zustand) zurückgegeben wird.
    von kuntz
  4. (24.10.2011)
    Eine Mietsicherheit ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, zur Absicherung potentieller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
    von kuntz
  5. (24.10.2011)
    Eine Kaution ist eine vereinbarte Sicherheitsleistung. Das Wort Kaution kommt aus dem Lateinischen "cautio", was Sicherheit / Vorsicht bedeutet.
    von kuntz

[lynkz]: kuntz

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